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Durch richtigen Umgang mit Fritteusen Fettbrände vorbeugen

Demonstration einer Fett-Explosion beim Löschzug Körbecke beim Tag der offenen Tür am 4.06.2000

(Foto links) Fett-Explosion mit nur einer Tasse voll Wasser, die zur Demonstration auf brennendes Fett geschüttet wurde.

Bei der Arbeit mit Fritteusen im Theken- oder Servicebereich kommt es - bedingt durch unsachgemäße Bedienung oder fehlerhalte Geräte - oft zu schweren Verletzungen sowie zu Schäden an Möbeln und Gebäude.

Bekannt ist, dass man brennendes Fett nicht mit Wasser löscht. Die daraus entstehende Verpuffung, bei der heißes Fett explosionsartig aus der Fritteuse heraus geschleudert wird, kann zu einer folgenschweren Ausbreitungen des Brands führen. So muss nach neuesten Erkenntnissen zwischen Fritteuse und Wasserbad ein Spritzwasserabstand von 90 cm gewährleistet sein. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss zwischen Fritteuse und Wasserbad ein Spritzschutz von mindestens 55 cm Höhe installiert werden, zum Beispiel ein senkrecht montiertes Blech.

In der Vergangenheit wurden zur Fettbrandbekämpfung Löschdecken und Feuerlöscher gefordert, die gute Löschergebnisse bringen sollten. Aber: Fettbrand-Löschdecken helfen nicht! Nach neueren Untersuchungen stellte die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) fest, dass Löschdecken nach D1N 14155 und DIN EN 1869 für große Hitze, wie sie bei Fett- und Ölbränden entsteht, nicht ausgelegt sind.

Bei Versuchen konnte auf Grund der hohen Hitzeentwicklung keine der üblichen Löschdecken den gewünschten Löscheffekt erbringen. Im Gegenteil: Beim Auflegen der Decken über die brennende Fritteuse kam es teilweise zum sofortigen Durchschlagen der Flammen.

Auch bei den Feuerlöschern ist nicht jedes bisher vorgeschlagene Löschmittel für die Bekämpfung von Fettbränden geeignet. Pulverlöscher erwiesen sich zur Fettbrandbekämpfung als ungeeignet. Aus lebensmittelrechtlichen und hygienischen Gründen sollten im abwehrenden Brandschutz der Einsatz von Pulverlöschern möglichst vermieden werden!

Als Alternative wurden bislang CO2-Feuerlöscher empfohlen, die jedoch ebenfalls nicht zur Fettbrandbekämpfung geeignet sind. Nur Feuerlöscher mit dem Löschmittel Schaum bzw. Wasser mit speziellem Zusatz, sog. Fettbrandlöscher, erwiesen sich bei den Versuchen als geeignet. Eine Spezialdüse für weichen Strahl verhindert das Herausspritzen des Fettes. Ein hochwirksames, speziell für Fettbrände entwickeltes Löschmittel, erreicht eine deutlich erweiterte Löschsicherheit.

10 Regeln zum sicheren Umgang mit Fritteusen

  1. Beim Befüllen der Fritteuse mit Fett muss die Heizschlange vollständig bedeckt sein.
  2. Festes Fett oder Blockfett ist in einem Topf vorzuschmelzen.
  3. Die Kennzeichnung des mindest erforderlichen und höchstzulässigen Füllstandes muss deutlich erkennbar sein und darf nicht unter- oder überschritten werden.
  4. Fett öfter wechseln - stark verfärbtes Fett hat eine niedrigere Zündtemperatur und entflammt sich dadurch schneller.
  5. Gewerbliche Fritteusen müssen einen vom Regelthermostat unabhängigen Temperaturbegrenzer eingebaut haben.
  6. Die Ablasseinrichtung muss gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.
  7. Zum Ablassen von Fett/Öl müssen Behälter vorhanden sein, die ausreichend bemessen sind und aus temperatur- und formbeständigen Material bestehen.
  8. Der Heizkörper muss außerhalb des Frittierraumes sicher gehalten und darf nicht betrieben werden.
  9. Fettbrandlöscher sind bereitzustellen. Der Hersteller muss die Eignung zur Fettbrandbekämpfung schriftlich bestätigen.
  10. Beschäftigte müssen an Fritteusen und Feuerlöscher regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, unterwiesen werden.
Quelle: FBG
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