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Rettungskette und Notruf

Brandschutz-Bild

Die Rettungskette besteht aus 5 Gliedern (Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe, Rettungsdienst und Krankenhaus). Ihre Aufgabe als Ersthelfer ist es, die ersten 3 Glieder dieser Kette auszuführen. Dabei erreichen nicht nur die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe ein maßgebliches Gewicht, sondern auch das korrekte Absetzen eines Notrufes.

I. Sofortmaßnahmen
Mit den Sofortmaßnahmen retten Sie nicht nur dem Unfallopfer das Leben sondern sorgen auch dafür, daß Sie als Helfer nicht selbst zum Unfallopfer werden. Täglich kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen und nicht selten hört man, dass Helfer ebenfalls zu Opfern werden. Grund hierfür ist, dass der nachfolgende Verkehr die Unfallstelle nicht oder zu spät erkennt. Daher ist die allererste Maßnahme die Absicherung der Unfallstelle und der Eigenschutz. Sichern Sie also zuerst die Unfallstelle ab, damit sie für den nachfolgenden Verkehr erkennbar ist! Wenn sich mehrere Helfer an der Unfallstelle befinden, sorgen Sie für eine Aufgabenverteilung. Brennende Personen können Sie im Notfall mit einem Pulverlöscher löschen. Dabei müssen Sie darauf achten, daß Sie den Löscher auf keinen Fall auf das Gesicht des Betroffenen richten. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch dafür sorgen, daß an der Unfallstelle wegen auslaufendem Benzin nicht geraucht wird und der Motor bzw. die Zündung beim verunglückten Fahrzeug abgestellt wird (Zündschlüssel aber stecken lassen). Beginnen Sie nun mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" ist als Mindestvoraussetzung vorgeschrieben für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L und T und dauert 1 Tag (8 Unterrichtsstunden). Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind alle Maßnahmen, mit der ein Ersthelfer versucht, in einer lebensbedrohenden Situation einer verunfallten Person zu helfen. Im Mittelpunkt der Sofortmaßnahmen steht die Diagnose und der Erhalt der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen.

Je nach Ergebnis der Diagnose sind die entsprechenden Maßnahmen notwendig:
- Bewusstlosigkeit => Stabile Seitenlage
- keine Atmung, kein Puls => Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Schock => Schocklagerung
- Lebensbedrohliche Blutung => Blutung stillen

Bitten Sie Umstehende um Hilfe und sorgen Sie für Aufgabenverteilung, so dass bereits während der lebensrettenden Sofortmaßnahmen schnellstmöglichst der Notruf abgesetzt werden kann.

II. Der Notruf
Brandschutz-Bild Den Notruf können Sie beispielsweise über Telefon oder Notrufsäule, aber auch über die Funknetze von Taxen oder Linienbussen absetzen. Folgende Angaben sollten Sie machen:

Wer meldet den Notfall? Geben Sie Ihren Namen an und nennen Sie eine Rückrufnummer für Nachfragen.

Wo ist der Notfall? Machen Sie genaue Angaben zu Ort, Straße, Hausnummer, Name und Wohnetage (z.B. in Hochhäusern). Schildern Sie Besonderheiten (etwa Eingang im Hof), bei Landstraßen: Bezeichnung der Straße (außerhalb geschlossener Ortschaft geben weißen dreieckige Streckenpfosten am Straßenrand Auskunft über die Straßenbezeichnung und Nummer), Fahrtrichtung, Kilometerangabe oder nächste Auffahrt/Abfahrt. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit der Suche nach der Einsatzstelle.

Was ist geschehen? Geben Sie die Art des Notfalls an, z.B. Verkehrsunfall, Bewußtlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion, Tiernotfall etc.

Wieviele Verletzte gibt es? Geben Sie die Anzahl der verletzten Personen möglichst genau an. Bei größeren Unfällen reicht eine wohlüberlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Welche Art von Verletzungen? Geben Sie die Art der Verletzungen an, damit evtl. weitere speziell geeignete Einsatzmittel gleich mit entsandt werden können.

Wie ist die Situation? Sind Personen eingeklemmt oder eingeschlossen, sind Gefahrgüter betroffen?

Warten auf Rückfragen! Legen Sie erst auf wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde! Die Leitstelle hat eventuell Rückfragen.

III. Erste Hilfe
Erste Hilfe bezeichnet im engeren Sinne die Hilfe bei medizinischen Notfällen. Diese kann plötzlich und überall notwendig werden. In einem weiter gefassten Sinn ist Erste Hilfe aber nicht nur die Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen. Erste Hilfe leistet beispielsweise auch eine Mutter, wenn sie ihr hingefallenes Kind tröstet.




Jeder kann lernen zu helfen!

In einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Versorgung von Notfallpatienten erlernen. Dies sind einfache, leicht zu erlernende Prozeduren, die über das Leben oder den Tod des Betroffenen entscheiden können. Diese Kurse werden in Deutschland unter anderem von den Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe angeboten.



Wer helfen kann, muss helfen!

StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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