Rettungskette und Notruf

Die Rettungskette besteht aus 5 Gliedern (Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Notruf, Erste Hilfe, Rettungsdienst und Krankenhaus). Ihre Aufgabe als Ersthelfer ist es, die ersten 3 Glieder dieser Kette auszuführen. Dabei erreichen nicht nur die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe ein maßgebliches Gewicht, sondern auch das korrekte Absetzen eines Notrufes.
Je nach Ergebnis der Diagnose sind die entsprechenden Maßnahmen
notwendig:
- Bewusstlosigkeit => Stabile Seitenlage
- keine Atmung, kein Puls => Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Schock => Schocklagerung
- Lebensbedrohliche Blutung => Blutung stillen
Bitten Sie Umstehende um Hilfe und sorgen Sie für
Aufgabenverteilung, so dass bereits während der lebensrettenden
Sofortmaßnahmen schnellstmöglichst der Notruf abgesetzt werden
kann.
Den Notruf können Sie beispielsweise über Telefon oder
Notrufsäule, aber auch über die Funknetze von Taxen oder
Linienbussen absetzen. Folgende Angaben sollten Sie machen:Wer meldet den Notfall? Geben Sie Ihren Namen an und nennen Sie eine Rückrufnummer für Nachfragen.
Wo ist der Notfall? Machen Sie genaue Angaben zu Ort, Straße, Hausnummer, Name und Wohnetage (z.B. in Hochhäusern). Schildern Sie Besonderheiten (etwa Eingang im Hof), bei Landstraßen: Bezeichnung der Straße (außerhalb geschlossener Ortschaft geben weißen dreieckige Streckenpfosten am Straßenrand Auskunft über die Straßenbezeichnung und Nummer), Fahrtrichtung, Kilometerangabe oder nächste Auffahrt/Abfahrt. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit der Suche nach der Einsatzstelle.
Was ist geschehen? Geben Sie die Art des Notfalls an, z.B. Verkehrsunfall, Bewußtlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion, Tiernotfall etc.
Wieviele Verletzte gibt es? Geben Sie die Anzahl der verletzten Personen möglichst genau an. Bei größeren Unfällen reicht eine wohlüberlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
Welche Art von Verletzungen? Geben Sie die Art der Verletzungen an, damit evtl. weitere speziell geeignete Einsatzmittel gleich mit entsandt werden können.
Wie ist die Situation? Sind Personen eingeklemmt oder eingeschlossen, sind Gefahrgüter betroffen?
Warten auf Rückfragen! Legen Sie erst auf wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde! Die Leitstelle hat eventuell Rückfragen.
Jeder kann lernen zu helfen!
In einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Versorgung von Notfallpatienten erlernen. Dies sind einfache, leicht zu erlernende Prozeduren, die über das Leben oder den Tod des Betroffenen entscheiden können. Diese Kurse werden in Deutschland unter anderem von den Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe angeboten.
Wer helfen kann, muss helfen!
StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
