FEUERWEHR MöHNESEE | Seiteninhalt | Glossar | Sitemap | Intern | Impressum |

Was tun bei Blaulicht/Martinshorn?

Gemäß §38 StVO haben Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei das Wegerecht sobald sie mit Sondersignal (eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn) zu einem Einsatz fahren, denn dieses Sondersignal ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Dies bedeutet im Klartext für Sie als Verkehrsteilnehmer, sobald sich ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal nähert: "Aus dem Weg!".


Die oberste Regel: Seien Sie stets wachsam und fahren Sie immer so dass Sie jederzeit auf heran nahende Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal reagieren können! Sorgen Sie dafür dass Sie das Martinshorn rechtzeitig hören, vermeiden Sie zu laute Musik durch Stereoanlage, Ablenkung durch Telefonieren sowie sonstige Lärmquellen welche ein Wahrnehmen des Martinshorns verhindern!


Sobald sich Ihnen Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern gilt für Sie folgendes:



Quellen: §38 StVO, Wikipedia "Sondersignal"; sowie Flyer: "Blaulicht und Martinshorn - was tun? Das Ende einer Einsatzfahrt", (pdf-Datei) Herausgeber: Polizeidirektion Hannover, Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Feuerwehr, ADAC Niedersachsen / Sachsen Anhalt e.V., Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.


Abstandhalter
|Valid XHTML 1.0 Strict!|Valid CSS 2.0!|WAI-Tripple-A! - barrierefreies Webdesign|
 © 2002-2010 Feuerwehr Möhnesee